Neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT vom 22.11.2022)
Auf der Webseite der Bundestierärztekammer finden Patientenbesitzer Informationen zur neuen GOT.
Im November 2022 haben wir Tierärzte eine neue Gebührenordnung (GOT) durch den Bund erhalten. Diese lange überfällige Anpassung dient dazu, neue medizinische Verfahren aufzunehmen und den in jeder Hinsicht gestiegenen Praxiskosten Rechnung zu tragen. Die Anpassung entspricht noch nicht einmal dem Inflationsausgleich - ist daher aus der Sicht der Tierärzte massvoll und keineswegs übertrieben. Eine gesetzliche Gebührenordnung ist kein Preisvorschlag wie eine Preisempfehlung, sie ist eine "MUSS" Regelung der Preise und keine "KANN" Bestimmung! Vom 1-3 fachen Satz kann der Tierarzt den Preis variieren, unter den einfachen gebührensatz dürfen wir jedoch nicht abrechnen.
Eine Erhöhung der Preise für die Tierbesitzer ist nicht jedem angenehm und wir alle finden überall gestiegene Kosten vor. Bitte bedenken Sie jedoch, dass nur rentable Tierarztpraxen dauerhaft die medizinische Versorgung Ihrer Tiere gewährleisten können. Daher hoffe ich auf Ihr Verständis, dass auch meine Besuche teuerer werden.
Eine Musterrechnung für einen Frühjahrs- oder Herbstcheck finden Sie in der nächsten News.
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